Auszug aus der Fahrschülerausbildungsordnung (FahrschAusbO):
(1) Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum
sicheren,verantwortungsvollen und
umweltbewußten Verkehrsteilnehmer.
Ziel der Ausbildung ist außerdem die Vorbereitung
auf die Fahrerlaubnisprüfung.
(2) Die Ausbildung hat ein Verkehrsverhalten
zu vermitteln, das
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Fähigkeiten und Fertigkeiten, um das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen zu beherrschen,
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Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften,
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Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung und Kontrolle von Gefahren einschließlich ihrer Vermeidung und Abwehr,
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Wissen über die Auswirkungen von Fahrfehlern und eine realistische Selbsteinschätzung,
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Bereitschaft und Fähigkeit zum rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten und das Bewußtsein für die Bedeutung von Emotionen beim Fahren und
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Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum einschließt.
Unsere Fahrlehrer unterrichten dich in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhältst du viele wertvolle Tipps und Informationen.
Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:
- Persönliche Voraussetzungen
- Risikofaktor Mensch
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
- Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Teilnehmer am Straßenverkehr - Besonderheiten und Verhalten
- Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
- Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver
- Ruhender Verkehr
- Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
- Lebenslanges Lernen
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommst du Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Du kannst so jederzeit deine persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit deinem
Fahrlehrer beseitigen.
Die Ausbildung setzt sich aus der Grundausbildung und den "besonderen Ausbildungsfahrten" zusammen. Für die Grundausbildung ist vom Gesetzgeber keine bestimmte Anzahl an Fahrstunden
vorgeschrieben.
Für die Klassen B sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
- 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
- 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit